Die Übergangseinrichtung für Suchtkranke
Betreutes Wohnen ICHTHYS
Die Übergangseinrichtung ist eine Möglichkeit für Abhängige, die eine stationäre Entwöhnungsbehandlung anstreben, sich nach einem körperlichen Entzug auf diese vorzubereiten.
Direkt-Kontakt
Telefon 03379 – 379176
E-Mail uege@ichthys-mahlow.de
Weiter bieten wir für Suchtkranke aber auch kurz- bis mittelfristig Wohnraum und Betreuung, wenn
- Sie nach der Therapie noch nicht sofort ihre Wohnung, therapeutische Wohngemeinschaft o. ä. beziehen können.
- Sie Ihre Therapie vorzeitig beenden mußten und nun Wartezeit bis zu einer alternativen Behandlung überbrücken müssen.
- der Ihnen zugesagte Platz in einer Einrichtung noch nicht sofort bezogen werden kann.
- wegen Ihrer Suchterkrankung ein Verbleib im eigenen Wohnraum ein Risiko darstellt.
- Sie bereits Eingliederungshilfe beziehen und auf der Suche nach der besten Betreuungsform sind.
- Sie einen geschützten Rahmen mit strukturiertem Tagesablauf benötigen, um Ihre Sucht zu bekämpfen.
- Sie mit Ihrer momentanen Situation überfordert sind und eine Auszeit in einem geschützten, suchtmittelfreien Umfeld brauchen.
- die gewünschte Therapie beim Rentenversicherungsträger wegen offener Fragen noch nicht beantragt werden konnte.
- sie zwar therapiewillig sind, aber wegen des jahrelangen Suchtmittelgebrauchs zunächst eine Zeit der Ruhe und Regenerationsmöglichkeit benötigen.
Wir bieten für unsere Klienten die Unterbringung in Zwei- und Einbettzimmern.
Gute Betreuung durch erfahrene Sozialarbeiter und Psychologen, eine feste Tagesstruktur, gemeinsame Malzeiten und verschiedene therapeutische Angebote.
Dazu gehören:
- Einzel- und Gruppengespräche,
- Gruppenveranstaltungen,
- Arbeit und Beschäftigung in der Kreativwerkstatt,
- die Arbeit mit Holz,
- die Pflege unserer vierbeinigen Bewohner,
- Garten- und Hausarbeiten,
- Selbstsicherheitstraining / soz. Kompetenztraining,
- Musiktherapie,
- Unterstützung in der Freizeitgestaltung,
- Schuldnerberatung,
- Sozialpädagogische Angebote wie Modellbau, Korbflechten, Fußball, Schach, Dart, Bogenschießen, Tonarbeiten, Backen, Skat u.a.m.
Wir arbeiten bedarfsorientiert, je nach den individuellen Voraussetzungen wird der einzelne Klient gefördert und auch im Tagesablauf eingesetzt.
Voraussetzung für die Aufnahme ist der vollzogene körperliche Entzug, der Wunsch, ohne Suchtmittel zu leben sowie eine beim zuständigen Sozialamt gestellter Sozialhilfeantrag und eine Kostenübernahmeerklärungder Eingliederungshilfe gemäߧ§ 90 ff. des SGB IX.
Wie Sie diese Kostenübernahmebescheinigung erhalten, besprechen Sie bitte mit ihrem gesetzlichen Betreuer, den Mitarbeitern des Sozialdienstes, der Suchtberatungsstelle oder fragen Sie unsere Mitarbeiter beim Erstkontakt.