Nichtsesshaften- Einrichtung
Wer ohne festen Wohnsitz, obdachlos ist und besonderer Integrationshilfen bedarf, findet in der Gemeinschaft die Möglichkeit, wieder den Anschluss an ein geregeltes Leben zu finden.
Was heißt Nichtsesshaftigkeit?
Der etwas befremdliche Ausdruck der Nichtsesshaftigkeit meint Menschen, die ohne gesicherte finanzielle Grundlage ihre Schlafstätte aufgrund von längerer Obdachlosigkeit wiederholt ändern und deren Beziehungen zu Familie o.ä. gestört bzw. nicht mehr vorhanden sind. Suchtkrankheiten stellen kein Hindernis dar, sollten aber zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht vorrangig behandlungsbedürftig sein
Direkt-Kontakt
Telefon 03379 – 37 91 76
E-Mail nse@ichthys-mahlow.de
Leistungsberechtigung nach §§ 67, 68 ff. SGB XII
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind
Zuständigkeit
Sie ergibt sich aus dem gewöhnlichen Aufenthaltsort in den letzten zwei Monaten vor der letzten Heimaufnahme ( bei Haftentlassene also vor der Inhaftierung ).
Vor Aufnahme ist die Kontaktaufnahme durch die zuweisenden Stellen, wie Krankenhäuser o.ä., erwünscht. Einzelne Hilfesuchende werden gebeten, direkt in der Einrichtung telefonisch oder persönlich vorzusprechen, da die notwendigen Formalitäten direkt von dort geregelt werden können.
Angebote des Wohnheimes
- Einzel- und Gruppengespräche
- Informationsveranstaltungen
- Kreatives Arbeiten mit Holz oder in der Malerei
- Beschäftigung in den verschiedenen Bereichen wie Garten, Gelände, Wäsche, Renovierungsarbeiten, Küche u.v.m.
- Selbstsicherheitstraining / soz. Kompetenztraining
- psychoedukative Informationsgruppe
- Musiktherapie
- persönliche Beratung
- Freizeitgestaltung
- Schuldnerberatung
Mitarbeiter
- Sozialarbeiter
- Arbeitstherapeuten
- Hauswirtschaftsangestellte
- Verwaltungsangestellte