Nichtsesshaften- Einrichtung

Wer ohne festen Wohnsitz, obdachlos ist und besonderer Integrationshilfen bedarf, findet in der Gemeinschaft die Möglichkeit, wieder den Anschluss an ein geregeltes Leben zu finden.

Was heißt Nichtsesshaftigkeit?

Der etwas befremdliche Ausdruck der Nichtsesshaftigkeit meint Menschen, die ohne gesicherte finanzielle Grundlage ihre Schlafstätte aufgrund von längerer Obdachlosigkeit wiederholt ändern und deren Beziehungen zu Familie o.ä. gestört bzw. nicht mehr vorhanden sind. Suchtkrankheiten stellen kein Hindernis dar, sollten aber zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht vorrangig behandlungsbedürftig sein

Direkt-Kontakt

Telefon 03379 – 37 91 76
E-Mail nse@ichthys-mahlow.de

Leistungsberechtigung nach §§ 67, 68 ff. SGB XII

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind

Zuständigkeit

Sie ergibt sich aus dem gewöhnlichen Aufenthaltsort in den letzten zwei Monaten vor der letzten Heimaufnahme ( bei Haftentlassene also vor der Inhaftierung ).

Vor Aufnahme ist die Kontaktaufnahme durch die zuweisenden Stellen, wie Krankenhäuser o.ä., erwünscht. Einzelne Hilfesuchende werden gebeten, direkt in der Einrichtung telefonisch oder persönlich vorzusprechen, da die notwendigen Formalitäten direkt von dort geregelt werden können.

Angebote des Wohnheimes

Im Rahmen einer vollstationären Einrichtung mit Vollverpflegung helfen wir bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und Behördengängen. Individuell können verschiedene Angebote der Nichtsesshaftenhilfe (diese Hilfe ist stationär) wahrgenommen werden. Dazu gehören:

Mitarbeiter

Das Wohnheim ist eine vom Land Brandenburg anerkannte Einrichtung des Christlichen Sozialwerkes ICHTHYS, die über 15 Plätze für Betroffene verfügt.